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Projektbeispiel
Atlas-Baum

Atlas-Baum definiert sich in erster Linie als Baumdienstleister. Es werden aber auch, neben Baumarbeiten, Gartengestaltung, Wegebau und Einfriedungen angeboten. Es lohnt sich ein Angebot einzuholen.

AGB

AGB

§1 Hibaco, führt die Internetpräsentation im Namen des Auftraggebers auf Rechnung durch. Diskretion wird zugesichert.

§2 Der Auftrag, oder etwaige Änderungen kommen nur zustande, wenn der Auftraggeber diesen schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

§3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich die erhaltenen Daten des Auftragebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzuleiten.

§4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Unterlagen, die zu einem reibungslosen Ablauf der Internetpräsentationserstellung beitragen, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsabschluß an Hibaco zu übergeben. Ausnahmen sind Nachweise von höherer Gewalt oder vom Auftraggeber nicht zu vertretene Betriebstörungen. Diese Gegebenheiten sind Hibaco innerhalb der 30 Tage mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung ist Hibaco als Pauschale für Schadensersatz berechtigt dem Auftrageber eine Summe in Höhe von 20% der Auftragssumme in Rechnung stellen.

§5 Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Inhalte der Internetseiten. Der Aufragnehmer ist von allen wettbewerbs-, sittenwidrigem und urheberrechtlichem Eingreifen Dritter freigestellt. Bei Missachtung haftet der Auftraggeber.

§6 Der Auftraggeber gestattet der Hibaco auf seiner Internetpräsentation einen Link zu www.Hibaco.de zu setzen und verpflichtet sich diesen nicht zu entfernen.

§7 Die Homepage wird durch die Hibaco erst in das Internet gestellt, wenn alle offenen Rechnungen bei Hibaco beglichen sind. Die Homepage kann wieder aus dem Netz genommen werden, wenn Zahlungsverzug über das Fälligkeitsdatum hinaus besteht.

§8 Alle Preise sind zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer und werden innerhalb von 14 Werktagen fällig, wenn mit dem Aufrageber nichts anderes schriftliches vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden laut geltendem Gesetz Verzugszinsen von Hibaco in Rechnung gestellt werden.

§9 Kündigung für Pflegeverträge:
1. Verträge ohne Mindestlaufzeit können beiderseits innerhalb von 10 Werktagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2. Verträge mit Mindestlaufzeiten können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung innerhalb der obenstehenden Fristen vorliegt.
3. Nach Kündigung, Rechnungsbegleichung und Ablauf der Vertragszeit kann die Domain einen Monat auf unseren Servern verbleiben. Innerhalb dieser Zeit kann die Domain per KK-Antrag vom Vertragsnehmer angefordert werden. Nach dieser Zeit geht Hibaco davon aus, dass seitens des Vertragsnehmers die Domain nicht mehr genutz werden soll und die Domain zur frei verfügbaren Nutzung freigeben oder von Hibaco selbst genutzt werden kann.
4. Verbleibt die Website und Domain auf dem Server von Hibaco, wird nach dem unter Punkt 3 genannten Monat eine Jahresgebühr für die weitere Nutzung des Servers fällig. Dies beinhaltet, nach Kündigung, keine Pflege mehr, sondern lediglich das Hosting der Website. Dies verlängert sich nach einem Jahr stillschweigend solange sich die Domain auf dem Server von Hibaco befindet.
5. Inhalte, Bilder und Grafiken, die vom Auftraggeber gestellt wurden, bleiben Eigentum des Auftraggebers und können zum neuen Provider mitgenommen werden. Die Quelltexte, sowie auftraggeberfremde Inhalte, Bilder und Grafiken bleiben Eigentum von Hibaco und dürfen nur mit Genehmigung von Hibaco weiter genutzt werden.

§10 Nach der Mindestlaufzeit können Preise dem Markt entsprechend von beiden Vertragsparteien verhandelt werden. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer hiervon vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich benachrichtigt.

§11 Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

§12 Für alle Verträge gilt das deutsche Recht. Der Gerichtsstand ist Eisenhüttenstadt.

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